Mobiler Unterricht

Abteilungsleitung: Susanne Jäkel-Knipper

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Wir beschulen Kinder und Jugendliche aus dem Hamburger Regelschulsystem von Klassenstufe 1-13 , die …
  • aufgrund einer Erkrankung längerfristig nicht am Unterricht ihrer Klasse teilnehmen können.
  • nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine längere Genesungszeit zu Hause benötigen (z.B. nach orthopädischen OPs, Unfällen …).
  • zwischen Behandlungszeiten im Krankenhaus wieder zu Hause sind (z.B. bei Krebserkrankung, Dialyse …).
  • auf eine Aufnahme in die Kinder- und Jugendpsychiatrie warten und die Schule krankheitsbedingt nicht mehr besuchen können.

Ziel des Mobilen Unterrichts ist die Reintegration in das Regelschulsystem. Während der Beschulung kooperieren wir eng mit der zuständigen Stammschule.

Formale Voraussetzungen für den Mobilen Unterricht
  • Antragsstellung durch die Sorgeberechtigten (Antrag auf Mobilen Unterricht)
  • schulische Stellungnahme (im Antrag enthalten)
  • aktuelles fachärztliches Attest

Bei psychischen Erkrankungen muss ein Attest eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder Neurologen vorliegen. Zudem soll eine regelmäßige psychotherapeutische Behandlung stattfinden.

Diagnosen aus dem Autismus-Spektrum, ADHS oder ADS sind keine hinreichenden Kriterien für die Aufnahme in den Mobilen Unterricht. Unterstützung und Förderung obliegen den inklusiven Regelschulen oder den Speziellen Sonderschulen.

Unsere Unterrichtsangebote sind unterschiedlich organisiert

Als Einzelunterricht…

  • …für Kinder, die weiterhin stundenweise den Unterricht ihrer Stammschule besuchen: 1 x 90 Min. / Woche
  • …für Kinder, die den Unterricht ihrer Stammschule aktuell nicht besuchen: 2 x 90 Min. / Woche

Als Gruppenunterricht:

Offene Kleingruppen ab Klassenstufe 7:

  • Standort Horn
  • Standort Bergedorf
  • Standort Harburg
  • Standort Meiendorf
  • Standort St. Pauli
  • Standort Niendorf
  • Unterstufengruppe Standort Horn
  • ESA Vorbereitungsgruppen nach §34 GrundStGy in Abordnung für die Stammschulen am Standort Horn und St. Pauli
  • 10-er Gruppe
  • Oberstufengruppe

Die Unterrichtszeiten und der Stundenumfang der einzelnen Kleingruppenangebote variieren zwischen 8 und 22 Unterrichtsstunden / Woche.

Was Sie über unser Angebot noch wissen sollten
  • Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen können bei uns nicht den Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ESA) in den ESA-Vorbereitungsgruppen ablegen, da die Berufsschulen eine andere Prüfungsordnung für den externen ESA haben.
  • Wir nehmen keine Prüfungen zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA) oder des Abiturs ab, sondern können hier nur unterrichtlich begleiten.
  • Im Rahmen des Mobilen Unterrichtes werden regelhaft Berichte in Textform an die Stammschulen gesandt.
  • Zur Ausstellung von Stellungnahmen oder Nachweisen, sind ausschließlich die Stammschulen befugt.
Wenn Ihr Kind bei uns beschult wird

Die Abstimmung unseres Angebots mit den behandelnden medizinischen Institutionen, den Therapeutinnen und Therapeuten sowie mit der Stammschule Ihres Kindes ist für unsere Arbeit besonders wichtig. Unsere Lehrkraft wird Sie, als Sorgeberechtigte, im Erstgespräch daher um eine Schweigepflichtentbindung bitten.

  • Die Absprache der Termine erfolgt gemeinsam mit der zuständigen BBZ-Lehrkraft.
  • Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen rechtzeitig bei der Lehrkraft von den Sorgeberechtigten abgesagt werden.
  • Wenn das schulische Angebot zuhause stattfindet, muss eine erziehungsberechtigte/sorgeberechtigte Person oder zur Aufsicht befugte volljährige Person anwesend sein.
  • Das fachärztliche Attest bedarf einer regelmäßigen Erneuerung (im Fall rein somatischer Erkrankungen alle 12 Monate, psychosomatische Erkrankungen alle 6 Monate, psychische Erkrankungen alle 3 Monate). Dies ist zwingende Voraussetzung für die Fortführung des Mobilen Unterrichts.
Kontakt

Senden Sie Anfragen oder vollständige Anträge bitte per Mail an unser Funktionspostfach: MU-BBZ@bsb.hamburg.de