Mobiler Unterricht am BBZ Hamburg
Abteilungsleitung: Isabel Christian
Wir beschulen Kinder und Jugendliche, die:
- aufgrund einer Erkrankung längerfristig nicht am Unterricht ihrer Klasse teilnehmen können.
- nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine längere Genesungszeit zu Hause benötigen (z.B. nach OPs oder Unfällen).
- zwischen Behandlungszeiten im Krankenhaus wieder zu Hause sind (z.B. bei Krebserkrankung, Dialyse …).
- auf eine Aufnahme in die Kinder- und Jugendpsychiatrie warten und die Schule krankheitsbedingt nicht mehr besuchen können.
Ziel des Mobilen Unterrichts ist die Reintegration in das Regelschulsystem. Während der Beschulung kooperieren wir eng mit der zuständigen Stammschule.
Formale Voraussetzungen
- Antragsstellung durch die Sorgeberechtigten
- schulische Stellungnahme (im Antrag enthalten)
- aktuelles fachärztliches Attest
Bei psychischen Erkrankungen muss ein Attest eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder Neurologen vorliegen. Zudem soll eine regelmäßige psychotherapeutische Behandlung stattfinden. Diagnosen aus dem Autismus-Spektrum, ADHS oder ADS sind keine hinreichenden Kriterien.
Unsere Unterrichtsangebote
Als Einzelunterricht
- für Kinder, die weiterhin stundenweise den Unterricht ihrer Stammschule besuchen: 1 x 90 Min. / Woche
- für Kinder, die den Unterricht ihrer Stammschule aktuell nicht besuchen: 2 x 90 Min. / Woche
Als Gruppenunterricht
Offene Kleingruppen ab Klassenstufe 7:
- Standort Horn
- Standort Harburg
- Standort Meiendorf
- Standort St. Pauli
- Standort Niendorf
- Unterstufengruppe Standort Horn
- ESA-Vorbereitungsgruppen (§34 GrundStGy) in Abordnung für die Stammschulen am Standort Horn und St. Pauli
- 10er Gruppe
- Oberstufengruppe
Die Unterrichtszeiten variieren zwischen 8 und 22 Unterrichtsstunden pro Woche.
Wichtige Hinweise
- ESA-Abschlussprüfungen können im MU nicht abgelegt werden.
- Keine Prüfungen zum MSA oder Abitur (nur unterrichtliche Begleitung).
- Regelmäßige Berichte in Textform gehen an die Stammschulen.
- Stellungnahmen oder Nachweise werden ausschließlich von den Stammschulen ausgestellt.
Wenn Ihr Kind bei uns beschult wird
Die Abstimmung mit medizinischen Institutionen, Therapeut:innen und Stammschule ist entscheidend. Dafür benötigen wir eine Schweigepflichtentbindung.
- Termine werden gemeinsam mit der Lehrkraft abgesprochen.
- Nicht wahrnehmbare Termine müssen rechtzeitig abgesagt werden.
- Bei Unterricht zuhause muss eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein.
- Das fachärztliche Attest muss regelmäßig erneuert werden (somatische Erkrankungen: 12 Monate, psychosomatisch: 6 Monate, psychisch: 3 Monate).
Kontakt
Senden Sie Anfragen oder vollständige Anträge bitte per Mail an:
MU-BBZ@bsfb.hamburg.de